MINT-Campus
Jugendliche für MINT begeistern



Der Vollbetrieb des SFTZ (ab 2023/24) soll mit vier Kategorien von „Personal“ bewerkstelligt werden:

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten:

  • Abteilungsleiter:   Vereinsmitglied, Bevollmächtigter nach §30 BGB
  • Stellv. Abteilungsleiter*in:  Vereinsmitglied
  • Fachgebietsleiter*innen: möglichst Vereinsmitglieder
  • Mentoren: Wissenschaftler oder Ingenieure oder Lehrer oder … 

 

 

 


Kurs- bzw. Praktikumsleiter:

  • teilabgeordnete Fachlehrkräfte
  • Wissenschaftler*innen bzw. Ingenieure bzw. … :  MINT-Experten
  • pensionierte Wissenschaftler*innen bzw. Ingenieur bzw. Fachlehrkräfte
  • pensionierte Ausbilder*innen

 

 

 


Betreuer bzw. Aufsichtspersonal:

  • Studentische Hilfskräfte
  • … 

 

 

Kurs- bzw. Praktikumsleiter sowie Betreuer bzw. Aufsichtspersonal können als Freie Mitarbeiter oder als Übungsleiter vergütet werden; im letzteren Fall können sie steuerlich von der Übungsleiterpauschale profitieren: Eine Übungsleiter­vergütung ist bis zur Höhe von jährlich 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei.  
Jedoch ist nur mit Wechselpersonal und starker Personalfluktuation ein geordneter SFTZ-Betrieb nicht zu bewerkstelligen, sondern es bedarf auch einer Kontinuität:

 


Permanentes Personal:

  • MINT-Koordinator*in / Assistent*in der Abteilungsleitung / Sekretariat
  • Laborant (könnte einen Teil der Hausmeisteraufgaben übernehmen)

 

 


Die volle Personalstärke wird erst im Laufe der Zeit erreichbar sein.